AGBs

AGBs

§ 1 Vertragsgegenstand, Beschränkung auf unternehmerische Mieter, Prüfpflicht der Mieter, Zustandekommen des Vertrages

  • Onepage vermietet dem Mieter die folgende Software: „Onepage-SaaS".
  • Für die Software gilt die auf der jeweiligen Verkaufsseite beschriebene Produktbeschreibung im heutigen Stand. Die dort genannten Funktionsmerkmale und Systemvoraussetzungen der Software sind dem Mieter bekannt. Er hat die Übereinstimmung dieser Spezifikation mit seinen Wünschen und Bedürfnissen geprüft.
  • Die Software wird ausgeliefert über eine Online-Registrierung.
  • Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB in seiner jeweiligen Fassung. Vor Vertragsschluss prüft der Mieter, ob er -- gemäß der vorgenannten Legaldefinition - Unternehmer ist. Ist dies nicht der Fall, teilt er dies Onepage vor Vertragsschluss mit. Schließt der Mieter den Vertrag vorbehaltlos, darf Onepage davon ausgehen, dass der Mieter Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
  • Der Vertrag kommt zustande durch Auslösung der Bestellung. Spätestens durch Setzen des Häckchens neben dem Feld mit der Zustimmung zu den AGBs bestimmen diese Vertragsbedingungen das begründete Vertragsverhältnis.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate bei Jahreslizenzen bzw. einen Monat bei Monatslizenzen und verlängert sich automatisch nach Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate (bei Jahreslizenzen) bzw. 1 Monat (bei Monatslizenzen), sofern der Mieter nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.

§ 2 Nutzungsvolumen, Vergütung, Prüfung, Mehrtägige-Testphase

  • Die Vergütung errechnet sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Sofern nach Abschluss des Vertrages sich die Preisliste ändert, informiert Onepage den Mieter. Onepage erstellt für jeden Abrechnungszeitraum eine Abrechnung, die nach Zusendung fällig wird und spätestens zwei Wochen nach Zugang zu bezahlen ist. Hierfür genügt der Versand einer Rechnung im PDF-Format.
  • Onepage darf bei begründetem Anlass jederzeit, im Übrigen einmal jährlich beim Mieter eine Überprüfung durchführen, ob der vereinbarte Nutzungsumfang überschritten wird. Onepage hat hierbei folgende Regeln einzuhalten:
    • Die Überprüfung ist (außer in begründeten Eilfällen) mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich anzukündigen.
    • Die Prüfung findet durch einen Mitarbeiter von Onepage oder einen Sachverständigen statt.
      • Der Prüfer hat dem Mieter eine Erklärung vorzulegen, wonach der Prüfer das Onepage nur über Überschreitungen des Nutzungsumfanges und die insofern gemachten Wahrnehmungen unterrichten darf;
      • Der Prüfer keine personenbezogenen Daten aus dem Umkreis des Mieters wahrnehmen darf.
      • Der Prüfer gibt vorab dem Mieter den Entwurf des Prüfberichtes zur Kenntnis und erklärt ihm hierbei, dass er den Prüfbericht nicht vor Ablauf von 2 Wochen Onepage vorlegt und auf die Vorlage insgesamt verzichtet, wenn der Mieter bis dahin mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Erweiterung des Lizenzvolumens tätigt (vgl. § 3 Abs. 1). Wenn der Mieter dies rechtzeitig tut und dem Prüfer die Erledigung nachweist, benennt der Prüfer im Prüfbericht lediglich, dass aktuell keine Unterlizenzierung besteht. Der Mieter gibt dem Prüfer die Informationen, die zur Aufklärung des tatsächlichen Nutzungsvolumens erforderlich sind, und gestattet ihm angemessene Prüfvorgänge. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Mieters sind zu wahren.
  • Preise & Zahlungsanbieter
    • Alle Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • Der Mieter nutzt den Zahlungsanbieter Stripe, wobei die Vertragsbedingungen dieses Anbieters zu beachten sind. Andere Bezahlmöglichkeiten bietet Onepage nicht an.
    • Die Vergütung kann jährlich erfolgen (Zahlweise: jährlich) oder monatlich erfolgen (Zahlweise: monatlich).
  • Wenn der Mieter zunächst eine „Testphase\" bestellt hat, fällt für diesen Zeitraum keine Vergütung an. Der Mieter kann bis 24:00 des letzten Tages der Testphase den Vertrag ohne Achtung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Mieter nicht, wird der Vertrag nach Maßgabe des Plans begründet, für den der Mieter die Testphase gebucht hat. Vertragsbeginn für die dann kostenpflichtige Miete ist der Tag, der auf den letzten Tag der Testphase folgt. Die Tage der Testphase (7,14,30) werden auf der jeweiligen Landingpage angegeben und gelten dann als Grundlage für die Angaben zum Zeitraum, wo eine Kündigung entsprechend der in diesem Abschnitt beschriebenen Regelung erfolgen muss.

§ 3 Erweiterungen, Teilkündigungen

  • Der Mieter kann jederzeit den Vertrag um Landing-Pages erweitern. Hierfür gelten die Vergütungssätze laut § 2 Abs. 1. Bei unterjähriger Erweiterung wird zeitanteilig abgerechnet.

§ 4 Pflege der Software

  • Onepage erbringt während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:
    • Onepage entwickelt die Software in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt sie an geänderte Anforderungen an, beseitigt Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Auftraggeber hieraus entstehende neue Versionen der Software. Miterfasst sind kleinere Funktionserweiterungen.
    • Onepage unterstützt den Auftraggeber durch Hinweise zur Softwarenutzung und zur Fehlervermeidung, Fehlerbeseitigung und Fehlerumgehung.
  • Onepage erbringt die Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer orientieren. Die Leistungen werden nur in Bezug auf den zuletzt und den unmittelbar zuvor vom Onepage ausgelieferten Softwarestand erbracht.

§ 5 Rechte des Mieters an der Software

  • Der Mieter ist nur berechtigt, mit dem Programm eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Onepage räumt ihm hiermit die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein. Die Nutzungsbeschränkung auf die jeweils bestellte Anzahl Arbeitsplätze (§ 2 Abs. 1) ist einzuhalten.
  • Der Mieter ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben oder einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Software für einen Dritten zu nutzen.
  • Abweichend von dieser Regelung ist es dem Nutzer mit der Agentur-Lizenz gestattet die Software zur Nutzung auch im Einsatz bei Kunden gestattet.

§ 6 Vertragsdauer

  • Der Vertrag beginnt am Tag der Vertragsbestätigung durch Onepage.
  • Der Vertrag kann vom Mieter zum Ablauf von 12 Monaten bei Jahreslizenzen bzw. zum Ende des Monats bei Monatslizenzen gekündigt werden.
  • Der Vertrag kann von Onepage zum Ablauf von 12 Monaten gekündigt werden.
  • Eine Kündigung aus wichtigem Grund muss zuvor mit einer Frist von zumindest zwei Wochen unter Benennung des Kündigungsgrundes schriftlich angedroht werden. Wenn eine fristlose Kündigung von Seiten Onepage auf einem vertragswidrigen Verhalten des Mieters beruht, behält Onepage als Mindestschaden die vertragsgemäße Vergütung, auf die es ohne die Kündigung Anspruch gehabt hätte. Der Mieter kann dem eine Teilkündigung nach § 3 und eine Vertragskündigung nach § 6 Abs. 2 entgegenhalten. Der Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Mieter die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Als Abzug für ersparte Aufwendungen werden 10 % der Vergütung vereinbart. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, die Ersparnis sei wesentlich höher als 10 %.
  • Bei Vertragsende gibt der Mieter Onepage alle überlassenen Gegenstände zurück oder versichert schriftlich, dass sie gelöscht sind, und löscht oder vernichtet alle Kopien der Software und versichert schriftlich, dass dies geschehen ist.

§ 7 Fehlerklassen, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit

  • Die Vertragspartner vereinbaren folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten:
    • Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Fehler: Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb beim Mieter; eine Umgehungslösung liegt nicht vor: Onepage beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit (werktags 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr).
    • Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Fehler: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Mieter erheblich; die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich: Onepage beginnt bei Fehlermeldung vor 10.00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am gleichen Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit fort. Onepage kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Mieter zumutbar ist.
    • Fehlerklasse 3: Sonstige Fehler: Onepage beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung. Oder Onepage beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Mieter zumutbar ist.
  • In keinem Zeitraum von drei Monaten darf die Verfügbarkeit der Software insgesamt länger als 48 Stunden durch einen Fehler der Klasse 1 oder insgesamt länger als 72 Stunden durch einen Fehler der Klasse 2 beeinträchtigt sein. Andernfalls reduziert sich die Vergütung pro Stunde der gestörten Arbeitszeit (werktags 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr) bei einem Fehler der Klasse 1 um 2 % der jährlichen Vergütung, bei einem Fehler der Klasse 2 um 1 % der jährlichen Vergütung.

§ 8 Mängel

  • Sollte Onepage vereinzelte zu seinen Leistungen Gewährleistungen zu erbringen haben, gelten die folgenden Absätze des § 8.
  • Der Mieter hat Onepage anbietende Aufträge, Mängel oder Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Die Verjährung ist auf ein Jahr begrenzt.
  • Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenlose Nachbesserung. Hierzu ist Onepage ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann Onepage die Software ganz oder teilweise zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter kann seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
  • Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des Vertrages gemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Onepage ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist oder wenn sie von Onepage verweigert wird oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
  • Die Rechte des Mietern wegen Mängel sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht autorisierte Änderungen an der vertragsgegenständlichen Software vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf die Entstehung des Fehlers.

§ 9 Haftung

  • Onepage haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für die darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Onepage im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Onepage bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
  • Die verschuldensunabhängige Haftung von Onepage auf Schadensersatz gem. § 536 a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
  • Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Der Mieter beauftragt Onepage mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Hierfür schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

§ 11 Schluss

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder unter dieser Bedingung getroffenen Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen hiervon nicht berührt.
  • Für die vertragliche Beziehung zwischen Onepage und Vermieter gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Bedingung ist der Geschäftssitz von Onepage. Klagt Onepage, ist er auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Mieters zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
Stand der AGBs: 27. Mai 2021